Ihr Freitodbegleiter – Freitodbegleitung in Deutschland

Freitodbegleitung

Freitodbegleitung und selbstbestimmtes Sterben

Seit einigen Jahren umfasst das Persönlichkeitsrecht in Deutschland auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, unter ärztlicher Begleitung aus dem Leben zu scheiden. 

Auf unserer Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Freitodbegleitung in Deutschland. 

Da wir organisationsunabhängig arbeiten, haben Sie bei Berechtigung keine lange Wartezeit, was bei einer tödlich verlaufenden Krankheit ein entscheidender Faktor sein kann.

Selbstbestimmtes Sterben für schwerkranke Patienten in Deutschland

Dem Leben Lebewohl sagen. Für viele Menschen ist der selbstbestimmte Tod ein Ende ihrer oft jahrelangen Strapazen. In Deutschland ist eine Freitodbegleitung noch immer kompliziert, während diese in vielen anderen Ländern problemlos arrangiert werden kann. Aber es gibt auch in Deutschland Möglichkeiten. 

Wir vom Bestattungshaus Zeitlos und Mörsheim Bestattung können Sie bei der Freitodbegleitung unterstützen, indem wir Ihnen die richtigen Ansprechpartner vermitteln und Ihnen mögliche Wege aufzeigen.

Selbstbestimmtes Leben – selbstbestimmtes Sterben. Der (legale) Freitod kann in der heutigen Zeit durch eine Freitodbegleitung ermöglicht werden. Nicht aus selbstsüchtigen Gründen, sondern ausschließlich dann, wenn das Leben mit einer Krankheit unerträglich wird. Der Ablauf einer geregelten Freitodbegleitung ist daher einzuhalten: Hilfe und Unterstützung, Vermittlung und ein Raum für das Sterben können Sie in unseren Bestattungshäusern erfahren.

Rechtliche Aspekte der Freitodbegleitung

Damit die Dienstleistung des begleiteten Freitods in Anspruch genommen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  •  Urteilsfähigkeit/Geschäftsfähigkeit bzw. Entscheidungsfähigkeit
  • Handlung ohne Affekthandlung und bei Kenntnis der möglichen Alternativen
  • Dauerhafter Wunsch nach dem Freitod
  • Handlung unbeeinflusst von Dritten
  • Eigenhändige Ausführung des Freitods
  • Ausgeschlossen sind Menschen mit psychischer Erkrankung wie auch Depressionen
 
Da die Mitwirkung eines Arztes für die Erlangung eines entsprechenden Medikaments erforderlich ist, gibt es weitere Voraussetzungen:
  • Eine zum Tode führende Krankheit und/oder
  • Eine unzumutbare Behinderung und/oder nicht beherrschbare Schmerzen
  • Psychische Erkrankungen sind vom begleiteten Freitod ausgeschlossen

Wenn die betreffende Person eine Freitodbegleitung ausdrücklich wünscht, sollte sie ein persönliches schriftliches Gesuch/Brief /Schreiben an den Arzt richten, info@freitodbegleiter.de. Das Schriftstück und weitere Unterlagen zur Freitodbegleitung sollten enthalten:

  • Einen persönlich verfassten Brief, in welchem um die Freitodbegleitung gebeten wird und die Gründe für die Absicht sowie die aktuelle gesundheitliche Situation dargelegt werden.
  • Einen selbstverfassten Lebensbericht, der auch über die familiäre Situation Auskunft gibt. Darin sollte erläutert werden, ob und inwieweit der Betroffene von seinen Nächsten im Wunsch nach dem Freitod unterstützt wird.
  • Einen oder mehrere aktuelle medizinische Berichte und gegebenenfalls zwei bis drei ältere Berichte mit substanziellen Informationen zur Anamnese, Diagnose, Prognose und Behandlung/Maßnahmen.
  • Das Datum des jüngsten Berichts sollte nicht länger als 3 – 4 Monate zurückliegen und die Berichte sollten gut lesbar sein.
Wenn Sie eine Freitodbegleitung wünschen, können Sie die genannten Dokumente, zumindest aber Ihre Krankenakte, im untenstehenden Kontaktformular abschicken und uns danach telefonisch kontaktieren. 
 

 

Wie läuft eine Freitodbegleitung ab?

Unterstützung bei Fragen zur Freitodbegleitung

Bei einer Freitodbegleitung sind immer mindestens zwei Personen anwesend, die über den Verlauf der Begleitung Zeugnis ablegen können. 

Auch Angehörige und Freunde können ihre Liebsten auf diesem Weg begleiten, wenn dies von der sterbewilligen Person gewünscht ist. Der Abschied kann ganz individuell gestaltet werden, oft wird gemeinsam Musik gehört oder etwas getrunken oder gegessen. Es gibt viele Möglichkeiten diesen Moment zu gestalten.

Der begleitende Arzt und Freitodbegleiter vergewissern sich, dass weiterhin der feste Wille zu sterben besteht und dass keine Beeinflussung durch Dritte stattfand. Sie stellen auch die notwendigen Papiere und Unterlagen zusammen. Dann legt der Arzt einen Venenzugang und überprüft, ob der Zugang richtig liegt. Wichtig und grundsätzliche Bedingung für die legale Freitodbegleitung in Deutschland ist, dass die sterbewillige Person den letzten Schritt, das Öffnen des Infusionshahns, selbstständig vornimmt. Der Sterbewillige kann den Vorgang bis hierhin zu jedem Zeitpunkt abbrechen.

Ihr Freitodbegleiter - Unser Team stellt sich vor

Vorstellung Cornelius Ruthenburg

Vorstellung Dirk Mörsheim

Häufig gestellte Fragen

Freitodbegleitung ist noch immer ein sensibles Thema. 

In diesem Abschnitt finden Sie wichtige Informationen und häufig gestellte Fragen.  

Aktive Sterbehilfe, bei der durch einen Arzt ein Medikament verabreicht wird, ist in Deutschland illegal. Bei einer Sterbebegleitung bzw. Freitodbegleitung hingegen verabreichen Sie sich das Medikament unter ärztlicher Aufsicht selbst. Dieser Fall ist in Deutschland für schwerkranke Menschen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wie funktioniert selbstbestimmtes Sterben?

Bei einer Freitodbegleitung können schwerkranke Patienten unter bestimmten Voraussetzungen selbstbestimmt aus dem Leben treten. Nach umfassender Beurteilung Ihrer Berechtigung wird Ihnen ein Medikament besorgt, welches Sie sich unter ärztlicher Aufsicht und nach Abklärung, dass Sie dies freiwillig tun, verabreichen können. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, von der Entscheidung zurückzutreten. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Seite und bieten Ihnen auch die passenden Räumlichkeiten, in denen Sie Ihren eigenen Abschied ganz individuell gestalten können. 

Was unterscheidet uns von anderen Organisationen?

Es gibt einige Organisationen, die Ihnen den gleichen Service anbieten können. Bei den meisten Organisationen gibt es jedoch häufig sehr lange Wartezeiten, teilweise 6 Monate oder noch länger. Diese Zeit hat ein Patient mit Krebs im Endstadium beispielsweise nicht. In vielen Fällen ist Zeit ein sehr wichtiger Faktor. Wir ermöglichen Ihnen eine Abwicklung ohne Wartezeit. 

Wie kann das Lebensende gestaltet werden?

In Zusammenarbeit mit unseren Bestattern bzw. Bestattungshäusern bieten wir die Möglichkeit, den Abschied ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten. Manche Menschen bevorzugen es, alleine zu sein, andere möchten ihr Lebensende im Kreise ihrer Liebsten gestalten. Es kann Musik gehört, zusammen in Erinnerungen  geschwelgt oder eine kleine Feier organisiert werden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Abschied nach Ihren Vorstellungen zu gestalten und betonen hierbei besonders den Respekt vor diesem heiligen Moment. Durch unsere Bestatter und Begleiter wird Ihnen eine unterstützende Hand geboten, die es ermöglicht, den Abschied bestmöglich zu gestalten. 

Wer kann eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen?

Eine Freitodbegleitung können Menschen in Anspruch nehmen, die durch ihre unheilbare Erkrankung, unzumutbare Behinderung oder nicht beherrschbare Schmerzen einen dauerhaften Wunsch nach dem Tod haben. Wichtig ist, dass jegliche psychische Erkrankungen von einer Freitodbegleitung ausgeschlossen sind.  Weitere Infos finden Sie im Abschnitt „Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung“.

Kann eine Freitodbegleitung auch im eigenen Zuhause stattfinden?

Grundsätzlich ist es Ihre freie Entscheidung, in welcher Umgebung Sie sich für diesen Schritt am wohlsten fühlen, weswegen eine Freitodbegleitung auch im eigenen Zuhause möglich ist. Wir geben nur zu bedenken, dass bei einem Freitod immer die örtlich zuständige Kriminalpolizei informiert wird, die dann das gesetzlich vorgegebene Todesermittlungsverfahren in die Wege leitet und die Ermittlung aufnimmt. Gerade im häuslichen Umfeld (z.B. bei neugierigen Nachbarn etc.) bleibt so ein Polizeieinsatz nicht unbemerkt. Der Leichnam wird dann von der Polizei beschlagnahmt und bis zur Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft beim Bestatter gelassen.  

Unterstützung und Beratung für selbstbestimmtes Sterben

Als Freitodbegleiter in Deutschland stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite und sprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten durch. Da es sich um ein sehr sensibles Thema handelt, benötigen wir bereits im Vorfeld einige Informationen von Ihnen, um Ihren Fall zu prüfen und Sie im Anschluss bestmöglich informieren zu können. 

Nachdem Sie Ihre Daten gesendet haben, wird unsere Rufnummer eingeblendet, unter der Sie uns zum Thema Freitodbegleitung anrufen können. Wir danken für Ihr Verständnis.

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