Freitodbegleiter

Selbstbestimmt am Lebensende — wir begleiten

Wer eine Freitodbegleitung in Erwägung zieht, sollte sich frühzeitig damit auseinandersetzen. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte nötig sind, um Ihren Weg selbstbestimmt zu gestalten — und gehen ihn mit Ihnen.

Der Ablauf in aller Kürze

  1. Erster Kontakt

    Telefonischer Erstkontakt über unsere Zentrale.

  2. Upload der Unterlagen

    Antragsunterlagen ausfüllen und zurücksenden.

  3. Prüfung des Antrags

    Individuelle ärztliche Vorprüfung Ihres Anliegens.

  4. Antragsentscheidung

    Aufnahme in die strukturierte Falldokumentation.

  5. Beratungsgespräch

    Ausführliches Gespräch mit dem zuständigen Arzt.

  6. Medizinisches Gutachten

    Zweite, unabhängige ärztliche Bewertung.

  7. Terminvergabe

    Termin und Ort werden gemeinsam festgelegt.

  8. Ärztliche Begleitung

    Begleiteter Abschied unter standardisierten medizinischen Bedingungen.

Unser Team

Menschen, die begleiten

Sylvia Ruthenburg

Sylvia Ruthenburg

Geschäftsführerin

Begleitet Menschen mit Ruhe und Sorgfalt durch die letzten Schritte ihres Weges.

Cornelius Ruthenburg

Cornelius Ruthenburg

Sterbebegleiter & Bestatter

Über 20 Jahre Erfahrung in der Begleitung am Lebensende — getragen von Haltung und Verantwortung.

Aus den Medien

Freitodbegleitung: Recht & Praxis

In dieser Sendung des Hamburger Senders TIDE spricht Cornelius Ruthenburg — Sterbebegleiter und Bestatter aus Bad Salzuflen — gemeinsam mit Angelika Salzburg-Reige vom Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg über die rechtlichen Grundlagen und den praktischen Ablauf einer Freitodbegleitung in Deutschland.

Stille Berglandschaft im Morgenlicht
Rechtsgrundlagen

Sterbehilfe in Deutschland — der rechtliche Rahmen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 wurde das frühere Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für nichtig erklärt — es verstieß gegen das Grundgesetz. Seitdem ist es in Deutschland grundsätzlich möglich, dass Menschen unter klaren Voraussetzungen Hilfe in Anspruch nehmen, um selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden — auch im medizinisch begleiteten Rahmen.

Unser Anspruch

Worauf wir Wert legen

Respekt vor der Autonomie

Jeder Mensch hat das Recht, über sein eigenes Leben und Sterben zu bestimmen. Wir respektieren die Entscheidung unserer Klientinnen und Klienten, sofern sie informiert, freiwillig und stabil getroffen wurde.

Würde wahren

In jeder Phase der Begleitung steht die Würde der betroffenen Person an erster Stelle. Jeder Schritt wird mit Respekt vor dem Menschen und seinen Wünschen gestaltet — nicht aus Routine, sondern aus Haltung.

Transparente Kommunikation

Wir kommunizieren offen und nachvollziehbar — mit der sterbewilligen Person und mit ihren Angehörigen. So entstehen weder Missverständnisse noch falsche Erwartungen, sondern Klarheit und Vertrauen.

Einfühlung und Mitgefühl

In der Begleitung zählt nicht nur das Fachliche. Wir begegnen den emotionalen und körperlichen Herausforderungen dieser Phase mit Mitgefühl, Geduld und der Bereitschaft, einfach da zu sein.

Ganzheitlicher Blick

Wir betrachten die Bedürfnisse der betroffenen Person auf körperlicher, emotionaler und persönlicher Ebene. Diese mehrdimensionale Sichtweise ist für uns die Grundlage jeder verantwortungsvollen Begleitung.

Vertraulichkeit

Die Privatsphäre unserer Klientinnen, Klienten und ihrer Familien ist nicht verhandelbar. Persönliche Informationen behandeln wir streng vertraulich — und teilen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

Einbeziehung der Angehörigen

Angehörige sind Teil dieser Reise. Wir beziehen sie — in Übereinstimmung mit den Wünschen der betroffenen Person — bewusst in den Begleitungsprozess ein, ohne sie zu überfordern.

Professionelles Handeln

Wir stellen sicher, dass alle beteiligten Fachkräfte mit hoher Sorgfalt arbeiten und sich kontinuierlich weiterbilden, damit ethische Standards und rechtliche Vorgaben verlässlich eingehalten werden.

Selbstbestimmung ohne Druck

Wir achten genau darauf, dass jede Entscheidung für eine begleitete Freitodentscheidung ohne Druck oder Zwang von außen entsteht — der freie Wille der Person ist die Voraussetzung für alles Weitere.

Was es braucht

Voraussetzungen für eine rechtssichere Freitodbegleitung

Damit eine Freitodbegleitung in Deutschland verantwortungsvoll und im Rahmen der geltenden Rechtslage erfolgen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese Kriterien schützen die Selbstbestimmung der betroffenen Person, schließen Missbrauch aus und stellen sicher, dass die Entscheidung tatsächlich freiwillig, stabil und nachvollziehbar getroffen wurde.

Entscheidungsfähigkeit

Es muss klar erkennbar sein, dass die betroffene Person die Tragweite ihrer Entscheidung erfassen kann. Sie versteht Alternativen, kann Folgen abwägen und ihre Wahl in eigenen Worten begründen.

Freier Wille

Die Entscheidung darf nicht durch äußere Einflüsse entstehen. Weder Familie noch finanzielle Sorgen, noch gesellschaftlicher Druck dürfen eine Rolle spielen — nur eine freie, unbeeinflusste Wahl ist Grundlage einer Begleitung.

Beständigkeit des Wunsches

Ein Freitodwunsch muss über einen längeren Zeitraum stabil bestehen. Spontane Impulse oder kurzfristige Krisen scheiden als Grundlage aus — wichtig ist, dass der Wunsch wiederholt und dauerhaft geäußert wird.

Eigene Hand

Der letzte Schritt liegt immer in der Hand der betroffenen Person. Begleitende Fachkräfte unterstützen, geben Sicherheit und Rahmen — die ausführende Handlung selbst aber wird ausschließlich von der Person eigenständig vollzogen.

Freitodbegleiter Broschüre Cover
Unsere Broschüre

Informiert entscheiden. Klar begleitet.

In unserer Broschüre erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Arbeit von uns. Sie finden darin verständliche Informationen zum Ablauf, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie persönliche Einblicke in das Thema selbstbestimmtes und würdevolles Lebensende.

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Beachten Sie unsere Hinweise

Wann eine Begleitung nicht möglich ist

Akute depressive Krisen

Wenn die Situation von starkem Leidensdruck, Instabilität oder eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit geprägt ist.

Deutliche kognitive Einschränkungen

Wenn eine sichere, nachvollziehbare und eigenständige Willensentscheidung nicht mehr möglich ist (z. B. bei fortgeschrittener Demenz).

Schwere psychiatrische Krankheitsbilder

Wenn Wahrnehmung, Realitätssinn oder Urteilsvermögen erheblich beeinträchtigt sind.

Unter 18 Jahren

Begleitungen von Minderjährigen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Wenn Sie sich gerade in einer Krise befinden: Bitte sprechen Sie sofort mit jemandem. Sie erreichen die TelefonSeelsorge rund um die Uhr oder den Notruf unter 112.

Sie haben Fragen?

Wir nehmen uns Zeit für ein vertrauliches Erstgespräch.

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