
Bewerbungs- und Antragsverfahren zur Freitodbegleitung
Ein selbstbestimmter Abschied setzt eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Unser Antragsverfahren gewährleistet eine verantwortungsvolle und individuelle Prüfung der persönlichen Situation der sterbewilligen Person. Dabei achten wir darauf, dass alle gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind – im Einklang mit den geltenden Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland.
1. Kontaktaufnahme und Einreichung der Unterlagen
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die sterbewillige Person übersendet dabei alle erforderlichen Unterlagen, um den Antrag auf Freitodbegleitung zu stellen. Dazu gehören:
- Ärztliche Berichte: Diese dokumentieren die medizinische Vorgeschichte sowie mögliche bestehende Erkrankungen. Sie dienen als Grundlage für die medizinische Beurteilung des Antrags.
- Ein schriftliches Ersuchen bzw. Antrag auf Freitodbegleitung: In diesem Dokument wird der Wunsch nach einer begleiteten Freitodlösung klar formuliert.
- Ein ausführlicher Lebenslauf: Dieser hilft, die persönliche Situation, das Lebensumfeld und die bisherige Geschichte der betroffenen Person besser zu verstehen.
Eine vollständige und sorgfältige Einreichung dieser Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und vermeidet Verzögerungen im weiteren Verfahren.
2. Prüfung der Unterlagen
Nach dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen erfolgt eine sorgfältige Einzelprüfung des Antrags auf Freitodbegleitung. Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen zur Sterbehilfe in Deutschland bewertet unser erfahrenes Team – in Zusammenarbeit mit einem fachkundigen Arzt – ob alle medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Einschätzung erfolgt mit größter Sorgfalt und nach höchsten ethischen Standards. Ziel ist es, eine fundierte und verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen, die sowohl den individuellen Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende als auch die Vorgaben zur Sterbehilfe allgemein berücksichtigt.
Sollten bei der Sichtung Lücken oder Unklarheiten in den Unterlagen bestehen, nehmen wir umgehend Kontakt zur antragstellenden Person auf, um offene Fragen zu klären und fehlende Nachweise einzuholen. Das Verfahren kann erst fortgeführt werden, wenn alle Dokumente vollständig und nachvollziehbar vorliegen – für einen transparenten und gesetzeskonformen Ablauf gemäß den Rahmenbedingungen zur Sterbehilfe in Deutschland.
